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Die Kanzlei Rößner ist seit mehr als 13 Jahren im Betreuungsrecht tätig und sehr bekannt dafür, dass gerade alte und erkrankte Menschen in diesem Bereich bestens versorgt werden; insbesondere auf den persönlichen Kontakt legt die Kanzlei größten Wert. Für alte und erkrankte Menschen, die nicht mehr in der Lange sind, sich ausreichend um ihre Belange zu kümmern, wird die Sorge für Gesundheit, die Sorge für das Vermögen, Schriftverkehr mit Behörden/Banken und Versicherungen, Wohnungs- und Heimangelegenheiten, etc. wahrgenommen. Die Kanzlei Rößner regelt all diese Belange auf Wunsch auch gerne über eine Vollmacht (Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung). Selbstverständlich entwirft die Kanzlei für Sie nach ihren Wünschen auch eine Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung und erteilt Ihnen rechtliche Beratung im Bereich Erbrecht (Testament/Erbvertrag, etc.). Die Kanzlei hat es sich in diesem Zusammenhang zur Aufgabe gemacht, ihre betreuten Personen auf den Gebieten Erbrecht, Familienrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht bestens zu betreuen. |
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