Rechtsanwalt Dachau bei München Rössner Brandlhuber Seifert Brandelhuber
Rechtsanwalt Dachau bei München Immobilienrecht, Grundstücksrecht, Baulandentwicklung, privates und öffentliches Baurecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Testamtensvollstreckungen, Sportrecht, Betreuungsrecht Rechtsanwälte Rößner, Brandlhuber - Christian Rößner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Dachau bei München
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Kanzlei
RA Christian Rößner
RA Heike Seyfert
RA Martina Brandlhuber
Rechtsgebiete
Betreuungen
Infos
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Rechtsanwalt Dachau bei München Verkehrsunfallrecht, Bußgeldverfahren, Vertragsrecht, Mahnrecht, Vollstreckungsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Mietrecht, Betreuungsrecht
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Rechtsanwälte Rößner, Brandlhuber - Dachau bei München | Kosten

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Rechtsanwalt Dachau bei München Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Mietrecht, Betreuungsrecht

Die anwaltlichen Gebühren richten sich nach der Rechtsanwaltsgebühren-
verordnung (RVG). Die Gebühren sind abhängig vom Gegenstandswert sowie von der Art der Tätigkeit des Rechtsanwalts.
Die Rechtsanwaltsgebühren sind sehr komplex geregelt, so dass schriftliche Ausführungen hierzu sehr umfangreich wären und eher zu Unsicherheiten beim Mandanten führen würden.

Angaben zu den anwaltlichen Gebühren können sicherlich erst dann gemacht werden, wenn der bearbeitende Rechtsanwalt nähere Kenntnisse zur Fallgestaltung hat. Aber auch dann ist es sehr schwierig, Aussagen zur Höhe des Honorars zu tätigen, weil meist zu Beginn des Mandats noch nicht absehbar ist, wie sich die Angelegenheit lösen lässt (außergerichtliche Streitbeilegung; Notwendigkeit einer Klage; etc.). Hiervon hängt maßgeblich die Höhe der Gebühren ab.
Die Fälle, in denen von Anfang an der Umfang der Tätigkeit klar feststeht, sind eher selten.

Aus diesem Grunde würde es jeglicher Praxis widersprechen und auch dem Mandanten ein falsches Bild vermitteln, wenn bereits hier in einer schriftlichen Ausführung Angaben zur Höhe eines möglichen Honorars gemacht werden würden.

Festgehalten werden kann jedoch — und dies ist sowohl für den Mandanten wie auch für den Rechtsanwalt eine sehr adäquate Neuerung — dass die Vergütung für das erste Beratungsgespräch seit 01.07.2006 frei zwischen Anwalt und Mandanten vereinbart werden kann.

Weiter ist darauf hinzuweisen, dass Personen, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten eines Prozesses zu tragen, bei Gericht Antrag auf Beratungshilfe und Prozess-kostenhilfe stellen können. Die Kosten übernimmt dann die Landeskasse.

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